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API - Vorfall-Management zu justitia.swiss

Anbindung an den digitalen Rechtsverkehr

"One-Stop-Shop" für die Schweizer Justiz

Sie ermöglicht den sicheren, digitalen Austausch von Dokumenten zwischen Behörden, Gerichten und Kanzleien. Die Anbindung an das zentrale System ist mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab 1. Januar 2027 frühestens obligatorisch.

Umgesetzt: März 2026

Gesetzliche Pflicht

Sie dient der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung.

Effizienz

Schnellere Zustellungen, automatische Quittungen und Reduktion von Papierbergen - Nachhaltigkeit.

Integration

Anbindung der eigenen Software (Fachapplikationen) über APIs.

Sicherheit

Nutzung einer hochsicheren, zentralen Plattform für vertraulichen Datenaustausch.